[Update 23.06.20] Neue Kategorie: „Tipps, Tricks & Problemchen“

Google verrät mir, dass sich dieser Beitrag wirklich großer allgemeiner Beliebtheit erfreut! Offenbar gibt es großen Bedarf an Beratung im Vorfeld Eurer Feier (ist doch klar!). Sollte Euch das Thema einer möglichen Lautstärkebegrenzung in Eurer Location besonders interessiert haben, habe ich Euch im Folgenden einige sehr interessante weitere direkt verwandte Blog-Beiträge verlinkt, die Ihr unbedingt auch lesen solltet! Gerade wenn es um Stolpersteinchen, Tipps, Tricks oder Problemchen rund um das Thema DJ geht:

In den letzten Wochen wurde im Besonderen mein Blog-Beitrag zum Thema: „Hilfe! Wir müssen die Hochzeit absagen!“ gelesen. Schaut unbedingt mal rein!

Besonders stark interessiert meine Besucher der Seite auch der informative Blog-Beitrag zum Thema: „GEMA Gebühren für die Hochzeit zahlen?“ vom 24.11.2017

Guten Abend!

Aufgrund einer E-mail Nachfrage einer lieben Braut am heutigen Abend, hieß das Stichwort des Tages: Lautstärkebegrenzung bzw. „Schallpegelgrenzen in unserer Hochzeitslocation“.

Vorweg, ein wichtiges Zitat aus meinen FAQ zum Thema Lautstärke:

Ich kann Ihnen versichern: Ich bin nicht einer der typischen DJs, die durch unangemessene Lautstärke sowohl aus seinem Organ als auch aus den Lautsprechern auffällt. Es ist für mich eine absolute Selbstverständlichkeit, dass während des Sektempfangs und des anschließenden Dinners eine angenehme Atmosphäre mit Fingerspitzengefühl und Stil und eine in der Lautstärke angepasste Hintergrundmusik gefordert ist. Hier stehen schließlich die Gespräche unter Ihnen und Ihren Gästen im Vordergrund und meine Musik dient lediglich zur wohltuenden Untermalung Ihrer Feier.

Auch nach der offiziellen Eröffnung Ihrer Tanzfläche garantiere ich Ihnen, stets eine angemessene Lautstärke sowohl für die Tänzer auf der Tanzfläche, als auch für die weniger mobilen Gäste zu beachten, die vielleicht lieber bei einem guten Wein die Fete von der Bar oder den Tischen aus verfolgen möchten.

Was mir bereits schon seit längerer Zeit am Herzen liegt, werde ich dennoch im Folgenden nochmal etwas genauer beleuchten. Ich nehme mir ja grundsätzlich beim Verfassen dieser Blog-Beiträge vor, möglichst „professionell“ zu bleiben und diese nicht zum Lästern oder Schimpfen zu nutzen, sondern am Ende lieber einer eher konstruktive Checkliste an die Hand geben zu können.

Auch im Großraum Hannover / Celle / Braunschweig fallen mir zahlreiche Hochzeitslocations ein, in denen herrschende Lautstärkegrenzen einen sehr starken Einfluss auf die dort stattfindenden Partys haben. Es ist Tatsache, dass bereits per Gericht abgeschlossene Fälle sowie derzeit noch laufende Verfahren (z.B. Nachbarschaftsstreitigkeiten) viele Gastronomen dazu zwingen, diese Schallpegelgrenzen auf Ihrer Feier vehement durchsetzen und damit massiven Einfluss auf die gebuchten Dienstleister (wie z.B. Ihren DJ oder andere Musiker) ausüben. Einige dieser Locations haben in Folge der Anhaltenden Schwierigkeiten eine eigene Beschallungs- und Lichttechnik installiert. Gebuchte Dienstleister sind in manchen Fällen dazu gezwungen, genau diese Technik zu verwenden. Eigene Anlagen dürfen nicht verwendet werden. Im strengen Fall, sind die fest installierten Anlagen sogar verplombt oder im Extremfall sogar mit Behörden verbunden. Bitte setzen Sie sich unmittelbar mir mir in Verbindung, wenn in Ihrer designierten Location eine derartige Technik installiert und für den DJ verpflichtend ist.

Ich selber musste leider schon die Erfahrung machen, dass Hochzeitspärchen und andere Veranstalter über derartige Lautstärkebegrenzungen in Ihrer Location schlichtweg einfach nicht informiert wurden! Es drängte sich ganz massiv der Verdacht auf, dass diese Einschränkungen ganz bewusst verschwiegen wurden um den Auftrag nicht zu gefährden! Immerhin ist das Thema Lautstärke ein Killer-Argument, welches Braut und Bräutigam mit Ihrem Auftrag in Höhe von mehreren tausend Euro ggf. in eine komplett andere Location bewegt!

WICHTIG! An dieser Stelle sei gesagt: Es ist für mich absolut selbstverständlich, dass Gastronomen und das von ihnen beschäftigte Servicepersonal ein Hausrecht besitzen und dieses auch zweifelsohne rechtmäßig ausüben können – und auch sollten! Sämtliche Kompetenzen sowie Weisungsrechte der befugten Personen werden von mir stets freundlich und gewissenhaft respektiert! Die unzähligen negativen Erfahrungen, die Gastronomen und Personal mit „beratungsresistenten“ DJs sammeln mussten, lehne ich strikt ab und versuche immer, das Verhältnis zwischen Gastronomen und DJs nachhaltig durch meine optimale Arbeit und mein rücksichtsvolles Verhalten zu verbessern.

Im Folgenden habe ich einige Hinweise und Tipps Rund um das Thema Lautstärke aus all den den Erfahrungen für Hochzeitspärchen, Geburtstagsjubilare oder andere Veranstalter zusammengestellt:

  1. Herrschen überhaupt Lautstärkebegrenzungen in unserer Hochzeitslocation? Ähnlich wie eine eventuelle „Sperrstunde“, ist grundsätzlich natürlich zunächst zu klären, ob in Ihrer designierten Location überhaupt in irgendeiner Weise eine strenge Vorgabe für Lautstärken herrscht. Dass ein DJ nicht dafür da ist, ungeachtet aller schmerzverzerrten Gesichter und Ausweichversuche der Gäste in der Nähe von Lautsprechern in der Location ab 00:00 Uhr die Gläser aus den Regalen zu pfeffern, ist denke ich selbstverständlich. Dennoch variieren die Vorstellungen darüber, was zu „laut“ und zu „leise“ sein soll sehr stark. Ein Hinweis darauf kann eine numerische Vorgabe des Schalldrucks in Dezibel (db) sein. Diese liegt in den hier betroffenen limitierten Locations bei maximal 80-90db. Eine Vergleichstabelle mit Beispielen aus dem Alltag finden Sie überall im Netz. Grundsätzlich kann man sagen, dass eine Disco aus dem Nachtleben einer Großstadt mit ca. 85 – 90 Dezibel in den Abend startet und sich je nach Dynamik und Feedback von der Tanzfläche auf ca. 120 db steigern kann. Sollten Ihnen seitens Ihrer Location eventuelle Dezibel-Angaben genannt werden, so fragen Sie genau nach, ob sich diese Angaben auf Spitzenwerte oder Durchschnittliche Angaben beziehen und wo und wann genau diese Zahlen im Raum ermittelt werden.
  2. „Die Gäste haben immer gut gefeiert und den meisten hat die Lautstärke gereicht! „Bitte akzeptieren Sie auf keinen Fall schwammige Pauschalaussagen seitens der Gastronomen bezüglich eventueller Lautstärkebegrenzungen im Hause. Behauptungen wie „die Gäste haben immer gut gefeiert und den meisten hat die Lautstärke gereicht“ oder ähnliche schönende Einschätzungen helfen Ihnen nicht weiter. Vage Vorgaben wie, man müsse „später“ leise(r) machen verwirren Sie zudem mehr als das sie helfen würden. Informieren Sie sich ganz genau, was mit „später“ gemeint ist! Kein Gastronom sollte am Ende auch noch mit einem starken Umsatz durch einen dicken Auftrag aus Ihrer Tasche belohnt werden, obwohl er Ihnen keine überzeugenden Aussagen zu Ihren freundlichen aber bestimmten Nachfragen liefern kann.
  3. Suchen Sie das Thema Lautstärke in den Verträgen mit Ihrer Location! Machen Sie sich mit den Verträgen der Location vertraut. Häufig wird das Thema Lautstärke dort explizit behandelt, obwohl es im Vorgespräch als unproblematisch und überflüssig dargestellt wurde. An dieser Stelle ist es noch nicht zu spät, um zumindest noch einmal konkret auf das Thema Lautstärke einzugehen und spätere Unstimmigkeiten vorzubeugen oder von einer Buchung dieser speziellen Location gar komplett abzusehen.
  4. Finden noch weitere Feiern auf Ihrem Gelände am selben Tag statt? Mir fallen eine Reihe Locations ein, in denen es normal ist, dass mehrere Hochzeiten gleichzeitig stattfinden. Das ist nach meiner Erfahrung, in den Häusern in denen ich verkehre, in der Praxis auch immer überhaupt gar kein Problem! Dennoch ist es wichtig, dass Ihnen die Umstände an Ihrem ganz besonderen Tag bewusst sind. Informieren Sie sich mit diesem Hintergrund in besonderem Maße über eventuell herrschende Lautstärkegrenzen oder andere Limitierungen die sich daraus für Ihre Feier ergeben. Besonders wenn die Räumlichkeiten unmittelbar nebeneinander liegen, können sich unangenehme akustische Störungen z.B. durch nebenan früher startende Eröffnungstänze während Ihres Essens oder andere Lautstärke während Ihrer emotionalen Reden und Darbietungen ergeben.
  5. Besuchen Sie Ihre Location kurz unter Partybedingungen.Optimal wäre es natürlich, wenn Sie Ihre Location im Laufe Ihrer frühen Planungsphase und vor Ihrer entgültigen Entscheidung mal unter „live-Bedingungen“ erleben können. Viele Paare nehmen sich die Zeit und schauen sich eingedeckte Säle bezüglich der Tischdekoration an, vergessen dabei aber die akustischen Verhältnisse und eventuell störenden Schallpegelgrenzen zur nächtlichen Feierzeit. Damit Ihre Erwartungen nicht enttäuscht werden, können Sie zum Beispiel um einen kurzen Besuch während einer laufenden Party bitten. So können Sie sich selber ein realistisches Bild Ihrer schönen Feier in der von Ihnen gewählten Location machen.
  6. Befragen Sie im Zweifelsfall die Nachbarn Ihrer Location. Sollte Ihr Hotel, Ihr Bauernhof, das gewählte Restaurant oder das Schloss unmittelbare Nachbarn haben, die sich durch Ihre Feier gestört fühlen könnten, so nutzen Sie einen freien Nachmittag kurz für einen freundlichen Besuch und ein paar Fragen bezüglich der vorhandenen Erfahrungen oder Eindrücke vergangener Feiern. Natürlich ist dieser Vorschlag vielleicht ein wenig zu viel des Guten. Aber sicher ist sicher. Besonders, wenn Sie wissen, dass Ihre Gesellschaft sehr ausgelassen, intensiv und lange feiern kann, lohnt sich jede Maßnahme um eventuelle Beschwerden und Besuche der Polizei auf Ihrer Party zu vermeiden.

Schauen wir mal, was die Saison 2016 an weiteren Erfahrungen rund um das Thema Lautstärkebegrenzungen auf der Hochzeit bietet. Ich bin gespannt! Updates folgen.

Cheers!

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Ich freue mich auf Euch!

DJ Falko

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