Allgemeine Geschäftsbedingungen

Auf die Leistungsvereinbarungen zwischen dem Kunden (im folgenden „Auftraggeber“) und Falko Schlötel (im Folgenden „DJ Falko“ oder „Auftragnehmer“ genannt), finden folgende allgemeine Geschäftsbedingungen verbindliche Anwendung:

1. Allgemeines

Auf alle Angebote und Leistungen von DJ Falko finden ausschließlich die nachstehenden Bedingungen Anwendung. Änderungen sowie mündliche Nebenabreden dieser Bedingungen bedürfen einer gegenseitigen schriftlichen Vereinbarung. Sie gelten zudem auch, wenn der Auftraggeber bei der Auftragserteilung auf eigene Geschäftsbedingungen verweist. Es sei denn, diesen eigenen Bedingungen wurde ausdrücklich beidseitig und schriftlich zugestimmt.

2. Angebote und Vertragsabschluss

Die Leistungen von DJ Falko erfolgen auf Grundlage eines individuellen Angebots sowie der dazugehörigen Buchungsbestätigung. Mit der Bestätigung eines Angebots kommt zwischen dem Auftraggeber und DJ Falko ein Dienstleistungsvertrag zustande.

Alle Angebote von DJ Falko sind freibleibend. Ein Vertrag kommt zustande, sobald DJ Falko den Buchungswunsch des Auftraggebers schriftlich oder per elektronischer Bestätigung anerkennt. Anfragen und Buchungswünsche des Auftraggebers können schriftlich, per E-Mail, Kontaktformular oder über sonstige elektronische Kommunikationswege übermittelt werden und sind rechtsverbindlich.

Änderungen oder Ergänzungen des Vertragsinhalts bedürfen der Abstimmung zwischen beiden Vertragsparteien. Mündliche Zusagen von DJ Falko werden erst mit schriftlicher Bestätigung gültig. Änderungen von Veranstaltungsort, Zeitfenstern oder sonstigen Rahmenbedingungen nach Vertragsschluss sind grundsätzlich möglich, können jedoch zu organisatorischem Mehraufwand und damit zu zusätzlichen Kosten führen. 

Als Kontaktmöglichkeiten stehen zum Beispiel die Postanschrift Falko Schlötel, Voltastr. 13, 30165 Hannover, die E-Mail-Adresse info@hannoverfeiert.de oder das Kontaktformular auf der Webseite https://hannoverfeiert.de/kontakt zur Verfügung.

3. Leistungen und Leistungsumfang

DJ Falko erbringt die vereinbarten Dienstleistungen als DJ und technischer Dienstleister. Dabei tritt er nicht als Veranstalter auf.

Die Leistungen umfassen insbesondere:

  • Musikalische Gestaltung der Veranstaltung nach Absprache mit dem Auftraggeber.
  • Bereitstellung und Aufsicht von Beschallungs- und Lichttechnik sowie weiterer PA- und Bühnenausstattung.
  • Verleih von eventbezogener Technik an Partner, Kollegen und andere Dritte. Der Entleiher haftet für Schäden und Verlust.
  • Weitere eventbezogene Dienstleistungen allgemeiner Art.

Die gebuchte Leistung beginnt mit allen zur Vertragserfüllung erforderlichen Vorbereitungen (z.B. Terminabsprachen, Kommunikation mit Dritten, Ablehnung weiterer Anfragen), einschließlich Beladen des Fahrzeugs zuhause, Anreise zum Veranstaltungsort und Auf- und Abbau der Technik. Die Leistung endet mit dem Verlassen des Erfüllungsorts. Außergewöhnliche Anfahrten oder besondere Umstände können nach vorheriger Absprache gesondert berechnet werden. Die Auswahl von Musik und Technik erfolgt nach Absprache und Erfahrung von DJ Falko zum Wohl der Veranstaltung. Ein Vorgespräch zur Abstimmung der technischen Ausstattung, Musik und Ablaufs des Events kann zu jederzeit auf Wunsch und nach Absprache zwischen DJ Falko und dem Auftraggeber im Vorfeld stattfinden.

Alle Leistungen erfolgen unter der Voraussetzung, dass der Auftraggeber für Schäden an der bereitgestellten Ausstattung von DJ Falko haftet, die durch ihn selbst, die Gäste oder durch Dritte entstehen – auch während seiner Abwesenheit.

Die Anreise und der Aufbau (DJ-Grundpaket) erfolgen in der Regel mind. 60-120 Minuten vor Empfang der Gäste. Bei Buchung von zusätzlichen Paketen auch früher. DJ Falko bemüht sich um pünktliche Anreise, Vorbereitungen und Aufbau. Verzögerungen durch unvorhersehbare Ereignisse (auch Verkehr) oder höhere Gewalt oder behindernde organisatorische Abläufe am Veranstaltungsort gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers, und der vereinbarte Vergütungsanspruch bleibt hiervon unberührt.

Ein freier Zugang zum Erfüllungsort muss gewährleistet sein. Die Distanz vom Anlieferungs- oder Parkplatz zum Aufstellungsort muss für den Auftragnehmer zumutbar sein, sodass eine sichere und termingerechte Leistungserbringung möglich ist. Längere Wege, Treppen oder Hindernisse, die den Transport von Equipment erschweren, sind vorher mit dem Auftraggeber abzusprechen. Im Bedarfsfall müssen zusätzliche Transport- und Lagermöglichkeiten von Equipment auch während des Events vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt werden.

Für die gesamte Dauer der Leistungserbringung am Veranstaltungsort sind Speisen und Getränke für DJ Falko (und ggf. einer Hilfsperson) in angemessenem Umfang (wie im Dienstvertrag spezifiziert) bereitzustellen. Die Kosten dafür trägt der Auftraggeber.

4. Dauer der Veranstaltung

Die gebuchte Veranstaltung hat vom Auftraggeber mitgeteilte Start- und Endzeitpunkte, die die Grundlage für die Berechnung der Leistungsdauer (Netto-Spielzeit) und des Preises bilden. Die Netto-Spielzeit umfasst ausschließlich die aktive musikalische Leistung. 

Auf- und Abbau der technischen Ausstattung, Anreise, Beladen der Fahrzeuge sowie organisatorische und administrative Vorbereitungen sind nicht Teil der Netto-Spielzeit und im Preis bereits enthalten.

Die Leistungen von DJ Falko werden in Pauschalpaketen angeboten (z.B. „DJ-Grundpaket“, Zusatzpaket „Freie Trauung“, Zusatzpaket „Ambientebeleuchtung“, Zusatzpaket „Fotobox Druck 400“, usw.), das die vereinbarte Netto-Spielzeit bzw. Leistung inklusive der für die Veranstaltung benötigten technischen Ausstattung sowie die Anreise und Aufbau- und Abbauzeiten umfasst.

Eine Verlängerung der gebuchten Pauschale ist nach Ablauf der vereinbarten Netto-Spielzeit nach Absprache und gegen gesonderte Vergütung möglich. Die maximal mögliche Verlängerung ergibt sich aus dem im Angebot genannten Endzeitpunkt. Eine Verlängerung darüber hinaus ist nur nach vorheriger Vereinbarung möglich. DJ Falko informiert den Auftraggeber rechtzeitig vor Ende der vereinbarten Netto-Spielzeit, um eine Verlängerung zu besprechen oder die Leistung regulär auslaufen zu lassen.

5. Preise und Zahlungsbedingungen

Alle Angebote von DJ Falko sind freibleibend und werden individuell erstellt. Die angegebenen Preise verstehen sich wie im Angebot ausgewiesen. Die gesetzliche Mehrwertsteuer wird gesondert ausgewiesen, sofern sie nicht bereits enthalten ist.

Die gebuchte Leistung umfasst sämtliche im Angebot genannten Leistungen inklusive technischer Ausstattung sowie Auf- und Abbauzeiten. Zusatzleistungen, die nicht im ursprünglichen Angebot enthalten sind, werden nach vorheriger Absprache separat berechnet. Einzelne Positionen sind nur im Rahmen des vereinbarten Angebotspakets gültig.

Der Gesamtpreis versteht sich als Pauschalhonorar für die vereinbarte Leistungsdauer inklusive technischer Ausstattung sowie Auf- und Abbauzeit.

Privatkunden zahlen dabei die Vergütung in voller Höhe bis zum Veranstaltungstag. Eine Leistungserbringung erfolgt erst nach Eingang des vollständigen Betrags. Alternativ kann die Vergütung direkt im Anschluss an die Veranstaltung vor Verlassen des Veranstaltungsorts durch den Auftraggeber gezahlt werden.

Für Business-Kunden wird die Vergütung nach Leistungserbringung in Rechnung gestellt. Das Zahlungsziel beträgt 14 Tage ab Rechnungsdatum, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

Sofern nichts Anderes vereinbart ist, wird von DJ Falko keine Anzahlung im Vorfeld verlangt.

DJ Falko ist in begründeten Ausnahmefällen (z.B. bei begründetem Verdacht auf mangelnde Kreditwürdigkeit oder Vertrauenswürdigkeit des Auftraggebers) berechtigt, im Rahmen des Vertragsabschlusses bis zu 100% der Gage als Vorauszahlung zu verlangen.

Werden nach Vertragsschluss Umstände bekannt, die die Zahlungsfähigkeit oder Vertrauenswürdigkeit des Auftraggebers infrage stellen, ist DJ Falko berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall erlöschen alle Pflichten zur Leistungserbringung, bereits entstandene Forderungen bleiben bestehen und können an Dritte abgetreten werden.

Kommt der Auftraggeber seiner Zahlungsverpflichtung nicht nach, gelten die Regelungen in Punkt 12 „Leistungsverzug und Zahlungsverzug“. DJ Falko wird in diesem Fall den Auftraggeber schriftlich oder per E-Mail zur Zahlung auffordern und eine angemessene Nachfrist setzen. Erst nach Ablauf dieser Frist ist DJ Falko berechtigt, die Leistung einzustellen, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.

6. Anfahrtskosten und Einsatzgebiet

Die Anfahrt innerhalb eines Umkreises von 50km rund um Hannover ist in der Pauschale enthalten. Für weitere Entfernungen werden zusätzliche Fahrtkosten berechnet, deren Höhe sich nach dem tatsächlichen Aufwand für Anfahrt und Sprit richtet (u.A. marktüblich orientiert an aktuellen Kraftstoffpreisen). 

Im Bedarfsfall erforderliche Übernachtungen im mittleren Preissegment (z.B. bei Distanzen zum Heimatort ab 100km) sind vom Auftraggeber zu tragen. Grundsätzlich kann DJ Falko bundesweit gebucht werden. 

Das Haupteinsatzgebiet umfasst Hannover Stadt, die Region Hannover sowie ganz Norddeutschland.

7. Equipment, Aufbau und Veranstaltungsbedingungen

DJ Falko stellt die für die Durchführung der Veranstaltung erforderliche Ton- und Lichttechnik bereit. Art und Umfang der eingesetzten Ton- und Lichttechnik richtet sich ausschließlich nach dem im Angebot vereinbarten Leistungsumfang (z. B. gebuchtes DJ-Paket oder vereinbarte Zusatzleistungen) sowie den örtlichen Gegebenheiten am Veranstaltungsort und werden dort nach pflichtgemäßem Ermessen von DJ Falko umgesetzt.

Der Auftraggeber stellt sicher, dass am Veranstaltungsort ausreichend Platz, geeignete Stromanschlüsse sowie ein freier Zugang zum Aufbau- und Veranstaltungsbereich vorhanden sind, sowie alle organisatorischen Voraussetzungen erfüllt sind, die einen termingerechten Aufbau und Betrieb der Technik ermöglichen. Verzögerungen, die durch unzureichende Vorbereitung des Veranstaltungsortes entstehen, liegen in der Verantwortung des Auftraggebers. Entstandene Wartezeiten oder Anpassungen des Zeitplans werden nicht zu Lasten des Auftragnehmers angerechnet, und der vereinbarte Vergütungsanspruch bleibt hiervon unberührt.

Die vom Auftragnehmer eingesetzte Technik ist vor Beschädigungen, Verschmutzung und unbefugtem Zugriff durch Gäste oder Dritte zu schützen. Für Schäden an der Technik, die durch Gäste, Personal des Veranstaltungsortes oder sonstige Dritte verursacht werden, haftet der Auftraggeber im gesetzlichen Rahmen.

Bei Veranstaltungen im Freien ist vom Auftraggeber sicherzustellen, dass die technische Ausstattung ausreichend vor Witterungseinflüssen wie Regen, Feuchtigkeit oder extremen Temperaturen geschützt ist. Ist ein sicherer Aufbau oder Betrieb der Technik aufgrund von Witterungseinflüssen, sicherheitsrelevanten Umständen oder ungeeigneten örtlichen Bedingungen nicht gewährleistet, ist DJ Falko berechtigt, die Leistung aus Sicherheitsgründen einzuschränken, vorübergehend zu unterbrechen oder vollständig einzustellen. Der Vergütungsanspruch bleibt hiervon unberührt, sofern die Ursachen nicht vom Auftragnehmer zu vertreten sind.

Die Eignung des Veranstaltungsortes sowie die Größe, Raumaufteilung und akustischen Gegebenheiten liegen im Verantwortungsbereich des Auftraggebers. Sollte sich vor Ort herausstellen, dass die gebuchte technische Ausstattung aufgrund der örtlichen und räumlichen Gegebenheiten nicht für eine vollständige oder optimale Beschallung aller Bereiche ausreicht, erfolgt die Leistung im Rahmen der vereinbarten technischen Ausstattung und der tatsächlichen Möglichkeiten des Veranstaltungsortes nach pflichtgemäßem Ermessen des Auftragnehmers.

8. Termin-Reservierungen und -Verlegungen

Eine Veranstaltung gilt erst als verbindlich gebucht, sobald DJ Falko die Buchung des Auftraggebers schriftlich oder per E-Mail bestätigt hat. Vor dieser Bestätigung besteht keine Exklusivität, und der Termin kann jederzeit an andere Interessenten vergeben werden. In diesem Zusammenhang werden keine Termine vorab „blockiert“ oder „reserviert“. Anfragen oder Interessensbekundungen begründen keine rechtlichen Ansprüche auf den Termin.

Nach Vertragsschluss können Buchungen nur einvernehmlich, kostenpflichtig und nach Absprache auch auf einen anderen Termin verlegt werden.

Die Verlegungsgebühren staffeln sich wie folgt:

  • Bei einer Verlegung bis zur Hälfte der verbleibenden Zeit von Vertragsschluss bis zur Veranstaltung werden 30% des DJ-Grundpakets (Pauschale) als Verlegungsgebühr berechnet.
  • Bei einer Verlegung mit weniger als die Hälfte der verbleibenden Zeit von Vertragsschluss bis zur Veranstaltung werden 50% des DJ-Grundpakets (Pauschale) berechnet.

Die Verlegungsgebühren dienen der Absicherung gegen Ausfallrisiken bzw. Kompensation des Verdienstausfalls von DJ Falko. 

Bereits im Vorfeld gezahlte Beträge für die ursprüngliche Buchung werden nicht auf die Verlegungsgebühr angerechnet und bleiben ausschließlich für die ursprünglich gebuchte Leistung bestehen. Sie begründen keinen Anspruch auf Guthaben, Verrechnung oder andere Leistungen.

9. Rücktritt durch den Auftraggeber und Terminfreihaltung

Der Auftraggeber kann jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Da DJ Falko den vereinbarten Termin dauerhaft und exklusiv reserviert, bleibt der Anspruch auf die vereinbarte Vergütung im Rahmen der gesetzlichen Regelungen, insbesondere gemäß § 615 BGB, grundsätzlich bestehen.

Zur Vereinfachung der Abwicklung und im Sinne einer fairen und transparenten Lösung gilt im Falle eines Rücktritts folgende anteilige Vergütung als vereinbart:

  • Rücktritt bis 8 Wochen vor dem Veranstaltungstermin: 50% der vereinbarten Vergütung.
  • Rücktritt weniger 8 Wochen vor dem Veranstaltungstermin: 90% der vereinbarten Vergütung.

Buchungen, die bis zu 8 Wochen vor dem Veranstaltungstermin erfolgen, sind verbindlich. Sollte der Auftraggeber den Termin absagen oder nicht wahrnehmen, bleibt der Anspruch auf die vereinbarte Vergütung nach den üblichen Bestimmungen des §615 BGB bestehen.

Dem Auftraggeber bleibt ausdrücklich der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

Nach Eingang des Rücktritts wird der Termin wieder zur Buchung freigegeben. DJ Falko bearbeitet eingehende Anfragen im Rahmen des üblichen Geschäftsbetriebs. Eine Verpflichtung zur Annahme anderweitiger Aufträge zu abweichenden oder minderwertigen Konditionen besteht für DJ Falko nicht. Dies schützt die Vergütung des ursprünglichen Termins, während gleichzeitig die Schadensminderungspflicht erfüllt wird.

Erfolgt nach Absage oder Nichtannahme eine anderweitige Buchung, wird die daraus erzielte Vergütung auf den Anspruch des ursprünglichen Termins angerechnet.

10. Unvorhergesehene Verhinderung des Auftragnehmers

Sollte DJ Falko aufgrund von Krankheit, Unfall, höherer Gewalt oder anderen unvorhersehbaren Umständen an der persönlichen Leistungserbringung verhindert sein, ist er berechtigt, einen gleichwertigen Ersatz-Dienstleister zu vergleichbaren Konditionen zu vermitteln. Der Ersatz wird über alle relevanten Details der Veranstaltung informiert, um eine möglichst gleichwertige Durchführung der gebuchten Leistung sicherzustellen.

Mit Zustimmung des Auftraggebers kommt die Leistungserbringung in diesem Fall direkt zwischen dem Auftraggeber und dem Ersatz-Dienstleister zustande. Sämtliche Zahlungsansprüche entstehen in diesem Fall gegenüber dem Ersatz-Dienstleister gemäß dessen Zahlungsbedingungen.

Sollte kein geeigneter Ersatz gestellt werden können oder der Auftraggeber der Übernahme durch einen Ersatz-Dienstleister nicht zustimmen, ist DJ Falko berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Bereits gezahlte Beträge für nicht erbrachte Leistungen werden in diesem Fall erstattet. Weitergehende Ansprüche bestehen nicht, soweit kein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten von DJ Falko vorliegt.

11. Ausfall oder Abbruch während der Veranstaltung

Sollte die Durchführung der Veranstaltung nach ihrem Beginn aus Gründen, die außerhalb des Einflussbereichs von DJ Falko liegen, ganz oder teilweise nicht möglich sein oder vorzeitig beendet werden müssen, stellt dies keinen Leistungsverzug dar. Hierzu zählen insbesondere technische Störungen, Stromausfälle, behördliche Maßnahmen, Einschränkungen durch den Veranstaltungsort, Eingriffe durch Dritte oder gesundheitliche Ausfälle während der laufenden Veranstaltung.

In einem solchen Fall gilt die bis zum Zeitpunkt des Abbruchs erbrachte Leistung als vertragsgemäß erfüllt. Ein Anspruch auf Rückerstattung bereits erbrachter Leistungen besteht nicht, soweit DJ Falko den Abbruch nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat.

Weitergehende Schadensersatzansprüche des Auftraggebers bestehen nur im Rahmen der gesetzlichen Haftungsvorschriften.

12. Leistungsverzug und Zahlungsverzug

Kommt der Auftraggeber mit vereinbarten Zahlungen in Verzug, ist DJ Falko berechtigt, die Leistung bis zum vollständigen Ausgleich der offenen Forderungen zurückzuhalten oder einzustellen.

Erfolgt eine Zahlung trotz Fälligkeit nicht, wird DJ Falko den Auftraggeber schriftlich oder per E-Mail zur Zahlung auffordern und eine angemessene Nachfrist setzen. Die Nachfrist beträgt mindestens 7 Kalendertage, es sei denn, es wurde eine andere Frist schriftlich vereinbart. Erst nach Ablauf dieser Frist ist DJ Falko berechtigt, die Leistung einzustellen, vom Vertrag zurückzutreten und gegebenenfalls Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Für Unternehmer gelten zusätzlich die gesetzlichen Regelungen zum Zahlungsverzug gemäß §288 BGB.

Eine Verpflichtung zur Leistungserbringung besteht grundsätzlich nur, wenn die vereinbarten Zahlungsbedingungen eingehalten wurden. Verzögerungen oder Einschränkungen der Leistungserbringung, die durch Umstände entstehen, die außerhalb des Einflussbereichs von DJ Falko liegen, begründen keinen Leistungsverzug. Hierzu zählen insbesondere fehlende oder verspätete Mitwirkung des Auftraggebers, ungeeignete oder unzureichende Veranstaltungsbedingungen, behördliche Auflagen, technische oder infrastrukturelle Einschränkungen am Veranstaltungsort sowie alle anderen Verzögerungen durch den Veranstaltungsort, dem Personal oder der Gäste und Fälle höherer Gewalt. Maßgeblich gelten hierfür ebenfalls die Regelungen zu Equipment, Aufbau und Veranstaltungsbedingungen gemäß Punkt 7 (Equipment, Aufbau & Veranstaltungsbedingungen) dieser AGB.

In Fällen höherer Gewalt oder sonstiger unvorhersehbarer Ereignisse, die eine Durchführung der Veranstaltung unmöglich oder unzumutbar machen, ist DJ Falko berechtigt, die Leistung ganz oder teilweise auszusetzen oder vom Vertrag zurückzutreten. Schadensersatzansprüche des Auftraggebers entstehen hieraus nicht.

13. Leistungsstörungen und Mängel

Beanstandungen hinsichtlich der erbrachten Leistungen sind vom Auftraggeber unverzüglich während der Veranstaltung mitzuteilen, damit DJ Falko die Möglichkeit erhält, etwaige Mängel soweit möglich unmittelbar zu beheben. Erfolgt keine rechtzeitige Mitteilung, können daraus später keine Ansprüche hergeleitet werden, soweit eine Abhilfe dadurch verhindert wurde.

Die vereinbarte Vergütung ist unabhängig vom individuellen Geschmack oder subjektiven Erfolg der Veranstaltung geschuldet, sofern die vereinbarte Leistung vertragsgemäß erbracht wurde.

Störungen oder Einschränkungen der Leistungserbringung, die außerhalb des Einflussbereichs von DJ Falko liegen, begründen keinen Anspruch auf Minderung oder Rückerstattung der Vergütung. Hierzu zählen insbesondere Einwirkungen durch Gäste, Personal oder Betreiber der Veranstaltungsstätte, behördliche Auflagen, Lärmschutzbestimmungen, örtliche- und räumliche Gegebenheiten am Veranstaltungsort, technische Gegebenheiten am Veranstaltungsort, witterungsbedingte Umstände am Veranstaltungsort sowie sonstige Ereignisse höherer Gewalt.

Kann die Leistung aufgrund solcher Umstände nur eingeschränkt, vorübergehend nicht oder gar nicht erbracht werden, bleibt der Vergütungsanspruch von DJ Falko hiervon unberührt.

14. Haftung und Haftungsbeschränkung

DJ Falko haftet nur für vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln. Bei leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

Schäden an mitgebrachter Technik durch den Auftraggeber, Gäste oder Dritte liegen im Verantwortungsbereich des Auftraggebers. Es gilt die Regelung in Punkt 7 (Equipment, Aufbau & Veranstaltungsbedingungen) und Punkt 12 (Leistungsstörungen / Mängel).

DJ Falko übernimmt keine Haftung für Einschränkungen oder Schäden, die aus den örtlichen Gegebenheiten, der Raumaufteilung, technischen Installationen oder Entscheidungen Dritter (z.B. Gastronomen) resultieren. Es gilt die Regelung in Punkt 7 (Equipment, Aufbau & Veranstaltungsbdingungen) und Punkt 12 (Leistungsstörungen / Mängel).

Die gebuchte Leistung wird nach bestem Wissen, Gewissen und pflichtgemäßem Ermessen von DJ Falko erbracht. Für den grundsätzlichen Erfolg der Veranstaltung wird keine Garantie übernommen. Insbesondere nicht für den allgemeinen Verlauf, die Stimmung oder die Akzeptanz bei den Gästen.

Für entgangene Gewinne, Umsätze oder sonstige indirekte Schäden haftet DJ Falko nicht.

DJ Falko verfügt über eine Haftpflichtversicherung. Diese ersetzt jedoch keinen erfolgsabhängigen Schaden oder unzureichende Veranstaltungsergebnisse aufgrund externer Umstände.

15. Erstellung und Nutzung von Ton-, Bild- und Videomaterial

Mit der erfolgreichen Erfüllung der gebuchten Leistung erteilt der Auftraggeber DJ Falko das Recht, Ton-, Bild- und Videomaterial der Veranstaltung anzufertigen.

DJ Falko ist berechtigt, das angefertigte Material für eigene Werbe- und Präsentationszwecke zu verwenden, sowohl in digitaler als auch in gedruckter Form. Dazu gehören z.B. die Nutzung auf der eigenen Website, Social-Media-Kanälen oder in Printmedien.

Eine kommerzielle Weitergabe oder der Verkauf der erstellten Inhalte an Dritte erfolgt nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Auftraggebers. Persönliche oder sensible Inhalte dürfen nicht ohne Einverständnis veröffentlicht werden.

Auf Wunsch kann der Auftraggeber einzelne Inhalte oder Teile der Veröffentlichung vorab einschränken. DJ Falko verpflichtet sich, dies zu berücksichtigen, sofern der Wunsch rechtzeitig vor der Veröffentlichung mitgeteilt wird.

16. Datenschutz und Nutzung von Kundendaten

Der Auftraggeber stellt die für die Vertragserfüllung erforderlichen personenbezogenen Daten zur Verfügung. Diese Daten werden ausschließlich zur Erbringung der vereinbarten Leistungen, Abrechnung und Kommunikation genutzt. Maßgeblich ist hierfür die Datenschutzerklärung von DJ Falko einzusehen unter https://www.hannoverfeiert.de/datenschutzerklaerung.

17. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder nicht durchsetzbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt und rechtlich zulässig ist.

18. Anwendbares Recht

Für sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen dem Auftraggeber und DJ Falko gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

19. Gerichtsstand

Soweit gesetzlich zulässig, wird als Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag Hannover vereinbart. Dies gilt insbesondere, wenn der Auftraggeber Unternehmer ist oder die gesetzlichen Bestimmungen keine abweichenden Vorschriften erzwingen.

Version: 01_23-03-2026

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