Feiern ist wieder erlaubt! Wenn auch mit Einschränkungen
Seit dem 08.06.20 dürfen im Land Niedersachsen Hochzeiten in um um Hannover mit DJ mit einer Personenzahl bis zu 50 Gästen wieder gefeiert werden. Aber nur, wenn zusätzliche Hygienemaßnahmen und Abstandsregelungen eingehalten werden. Wird nach einer standesamtlichen Trauung in einer Gaststätte oder einem Veranstaltungsraum gefeiert, so sind aktuell geltende Corona-Regeln der Gastronomie verpflichtend. Diese behördlichen Regelungen haben zunächst eine Gültigkeit bis zum 22.06.20 und sollen dann – je nach aktueller Lage – angepasst werden.
Für das Feiern in einem Restaurant gelten die allgemeinen Corona-Regelungen für Gastronomiebetriebe (Stand 16.06.2020). Diese besagen:
- Es dürfen maximal 50 Prozent der Sitzplätze gleichzeitig belegt werden.
- Im Gastraum muss zwischen den Tischen ein Mindestabstand von zwei Metern eingehalten werden.
- Personal und Gäste müssen darauf achten, den Mindestabstand von 1,5m zu Personen, die nicht zum selben oder einem weiteren Hausstand gehören, einzuhalten.
- Das Service-Personal muss einen Mund-Nase-Schutz tragen.
- Die Betreiber der Gaststätte müssen eine Gästeliste mit Familiennamen, Vornamen, vollständiger Anschrift, Telefonnummer sowie Zeitpunkt des Betretens und des Verlassens dokumentieren.
- Essen darf nur am Tisch serviert werden, Selbstbedienung ist nur bei Ausgabe von fertigen Tellergerichten möglich. Buffets oder offene Salatinseln zur Selbstbedienung sind nicht erlaubt. Offene Küchen sind generell nicht gestattet.
- Die Gäste müssen über den betrieblichen Infektionsschutz und das angewendete Hygienekonzept per Aushang informiert werden.
Wir DJs in Hannover wissen, dass die aktuelle Situation natürlich für alle betroffenen Hochzeitspaare nur ein sehr schwacher Trost ist und insgesamt immer noch eine sehr unbefriedigende Situation darstellt! Kaum einer hat Lust, die lang erwartete und liebevoll geplante Hochzeit unter diesen entfremdenden Bedingungen zu feiern. Auch wir DJs sehen das genau so. Dennoch ist die neue Situation inkl. aktueller Lockerungen und der Möglichkeit Hochzeiten in und um Hannover wieder feiern zu können besonders vertragsrechtlich eine elementar Wichtige Entwicklung zurück zur geschäftlichen Normalität!
DJ Verträge können wieder zu 100% erfüllt werden
Jetzt zum etwas unangenehmen Teil, der so manch einem Hochzeitspaar evtl. weh tun und mit Sicherheit nicht so richtig schmecken mag: Alle laufenden Dienstverträge mit dem DJ und anderen Dienstleistern sind seit dem 08.06.20 wieder zu 100% erfüllbar. Auf jeden Fall in der grauen Theorie und rein rechtlich gesehen. Eine objektive „Unmöglichkeit zur Erfüllbarkeit“ der Leistung besteht seit den aktuellen Lockerungen und der Möglichkeit zum Feiern unter Auflagen nicht mehr. Was in den Monaten März bis Juni noch landläufig unter dem Stichwort „höhere Gewalt“ von uns zu Gunsten der Auftraggeber geregelt wurde, ist seit dem vorletzten Montag nicht mehr anwendbar. Fakt ist: Es darf gefeiert werden! Natürlich finden wir alle die Hygiene- & Abstandsregeln und die Personenbeschränkungen sehr unglücklich. Weder Brautpaar noch Gäste oder wir DJs mögen so einen Tag mit anschließender „Party“ unter diesen Bedingungen wirklich genießen. Vertragsrechtlich gesehen ist ein Feiern mit Musik, DJ, großer Anlage und max. 50. Gästen allerdings möglich – und wird so auch durchgeführt. Auch wenn es unter veränderten räumlichen Bedingungen, servicetechnischen Abläufen und ohne gewohntes Tanzgeschehen erfolgt. Auf dem Papier gilt: Alle geschlossenen Dienstverträge erlangen ihre volle Gültigkeit zurück und jeder Dienstleister kann nun seinen Erfüllungsanspruch in vollem Umfang geltend machen. Bedenkt dabei auch: Diese Dienstverträge sind immer zwischen Brautpaar und DJ geschlossen und gelten völlig unabhängig von Personenzahlen oder räumlichen Gegebenheiten. Auch wenn plötzliche und unvorhersehbare Ereignisse wie Lautstärkeauflagen des Ordnungsamtes, räumliche Schäden der Location oder Hygieneauflagen und Personeneinschränkungen die Durchführbarkeit einer Feier verändern bzw. stören.
[Update 02.07.20]
Für Sachverhalte, die noch im März juristisch ungeklärt waren (insbesondere durch Verbote aufgrund von Pandemie und höherer Gewalt) gibt es nun endlich überall im Netz juristisch fundierte Ausführungen von Rechtsanwälten, Kanzleien und anderen Fachkundigen, die in sehr interessanten Artikeln die Rechtslage erklären und sich mit Änderungs- und Aufhebungswünschen von Werk- und Dienstverträgen der einzelnen Hochzeitsfeier-Beteiligten beschäftigen:
CBH Rechtsanwälte, Berlin klären allgemeine Fragen zur Kündigungsmöglichkeiten in Zeiten von Corona in Ihrem Beitrag unter: https://www.cbh.de/news/unternehmen-finanzen/vertrag-ist-vertrag-gilt-das-auch-in-zeiten-der-corona-pandemie.
Die Kanzlei Gräf & Centorbi, Mainz verfasste einen informativen Beitrag über Stonogebühren, wenn das Brautpaar die Hochzeit absagt.
Die Seite Trautante.de veröffentlicht einen Gastbeitrag mit Interview von Rechtsanwältin Simone Winkler aus Hamburg mit der Frage, warum die Verträge mit DJs jetzt nicht einfach gekündigt oder verändert werden können.
Easycontracts.de schreibt einen sehr umfangreichen und fundierten Beitrag über „Corona und die Folgen für Deinen Dienstvertrag“.
Corona-Auflagen? Die Winter-Hochzeit als Geheimtipp!
Ich hatte ja bereits in meinem ersten Blog-Beitrag zu beginn der Corona-Pandemie vom 26.06.20 den Tipp gegeben, Eure betroffene Feier jetzt unbedingt in die üblicherweise nicht ganz so stark frequentierte Winterzeit zu verlegen. Bedenkt, dass das Jahr 2021 nun vermutlich fast doppelt so stark angefragt sein wird oder viele mögliche Ausweichtermine bereits lange vergeben sind. Solltet Ihr Euch dafür entscheiden, dass Ihr unter den aktuellen Bedingungen nicht feiern wollt, so kann ich Euch nur erneut dringend ans Herz legen einen entspannten freien Termin in den etwas kälteren Monaten zu finden. Glaubt mir, die Suche nach dem geeigneten Datum im Abstimmung mit Location, DJ und allen anderen Dienstleistern wird Euch viel leichter von der Hand gehen als wenn Ihr nun auch in den nächsten Sommer ausweichen möchtet. Hinzu kommen eventuelle Mehrkosten für Verlegungen in die allgemein sehr heiss begehrten neuen Sommertermine 2021.
Mehrkosten durch Terminverschiebungen?
Ich denke jeder kann nachvollziehen, dass viele Hochzeitspaare ihre lang ersehnte Feier im Sommer (und Herbst?) 2020 lieber ins Jahr 2021 verschieben möchten. Wie bereits oben erwähnt, haben wir DJs selbstverständlich vollstes Verständnis für die aktuelle Situation.
Aber an dieser Stelle darf ausnahmsweise auch ein bisschen Kritik erlaubt sein: Mein ganz persönliches Fazit der Corona-Zeit bisher ist, dass das Verständnis für die wirtschaftliche- und terminliche Situation von DJs oder anderen Dienstleistern von so manch einem Hochzeitspaar bzw. anderen Auftraggebern wirklich stark zu wünschen übrig ließ! So manch einer hatte mit einer völligen Selbstverständlichkeit die Erwartungshaltung, dass nun alle terminlichen und vertraglichen Dinge einfach so nach seinem freiem Belieben – und vor allem ohne jegliche Zusatzgebühr oder Kompromisslösung durchgeführt werden obwohl keinerlei aktive Verbote für die Feier vorlagen und bereits Monate im Voraus abgesagt wurde.
Ich kann es nicht oft genug betonen: Ich verstehe die Situation der Hochzeitspaare und Auftraggeber! Ich selber, hätte meine Hochzeitsfeier definitiv auch verlegt – und hätte ebenfalls versucht, das Feiern unter diesen aktuellen Auflagen zu vermeiden. Aber es muss nunmal geschaut werden, ob theoretisch gefeiert werden „dürfte“ oder nicht. Was zählt, sind behördliche Verbote die uns DJs das Ausführen des Jobs unmöglich machen – nicht die emotion gegenüber der ursprünglich gebuchten Party und die Umstände unter denen diese durchgeführt werden muss. Wenn nicht gefeiert werden soll, dann ist das „perfectly alright, absolut! Und 100% akzeptiert!“. Es muss dann aber eine vernünftige und faire Lösung geben – für beide Seiten! Und nicht nur für einen Gesprächspartner, während der Andere am Ende in die Röhre schaut! Eine Verlegung ist super ärgerlich. All die vergebene Planung die daran hängt – all die Emotionen! Aber auf der Anderen Seite allerdings, hängt manchmal eine komplette wirtschaftliche Existenzen an der erfolgreichen Durchführung einer Saison.
Um diese Umstände zu klären und Probleme zu verhindern, hatte ich bereits frühzeitig seit Anfang März und bis zum Ende des Mai insgesamt drei lange Newsletter zu Neuigkeiten und vertraglichen Infos an alle betroffenen Hochzeitspaare geschickt. Ich betone das an dieser Stelle nicht, da ich mich ungerecht behandelt fühle – sondern da wir DJs einfach mehrere hundert Anfragen pro Jahr verwalten. Unzählige Reservierungswünsche treffen pro Woche ein und wir können natürlich nicht einfach so und nach belieben den Terminkalender auch noch kostenfrei „für den Fall das“ belegen und gleichzitig alle weiteren anfragenden Hochzeitspaare für das jeweilige Datum weg schicken. Eine weitere „Reservierung“ – obwohl unter Auflagen gefeiert werden darf – bzw. ein zusätzlicher Samstag zu einem anderen Zeitpunkt ist nunmal eine weitere „Teil-Leistung“, die natürlich vergütet werden muss und Geld kostet.
Neben all den Lösungen im Fall einer Auflösung durch höhere Gewalt, beinhalteten diese zudem diverse Möglichkeiten zur Vertragsverlegung und eventuell damit zusammenhängenden Mehrkosten bzw. Verdienstausgleichen. An dieser Stelle sei gesagt: Keine Sorge! In Zeiten von Corona habe ich natürlich nicht streng in meine allgemeinen Geschäftsbedingungen oder Stornotabellen geguckt. Es gilt, eine faire 30% Regelung im Falle einer Terminverlegung bzw. neuen Reservierung ohne behördliche Verbote. Reservierungen mehrerer Ausweichtermine in der Zukunft – und die damit zusammenhängende Absage an andere Interessenten – können aus persönlichen Verpflichtungen unserem Geschäft gegenüber und wie ich finde ganz nachvollziehbaren Gründen nicht (mehr) einfach so und völlig kostenfrei geschehen.
Weitere Infos zum Vertrag und Terminverlegungen
Jeder Buchung meiner Leistung(en) liegt ein ordentlicher Dienstvertrag zu Grunde. Sollten diese Vertragsbedingungen nicht eingehalten werden können, so sind natürlich zunächst meine Allgemeinen Geschäftsbedingungen erste Anlaufstelle um Informationen über die weitere Vorgehensweise zu erhalten. In einem interessanten Blog-Beitrag „Hilfe! Wir müssen die Hochzeit absagen“ vom 02.09.19 findet Ihr viele allgemeine Infos zu Vertragsveränderungen die gerade jetzt in der Corona-Krise für Euch interessant sind.
Falls Ihr noch mehr Hintergrundinformationen erfahren wollt, findet Ihr im Folgenden noch meinen 01. Blog-Beitrag zu Corona-Beginn vom 26.03.2020.
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Ich freue mich drauf!
DJ Falko