GEMA auf Hochzeiten und privaten Feiern

Musik gehört (wie überall) zu jeder guten Hochzeit in Hannover. Damit alles auch rechtlich korrekt bleibt, solltest Du zumindest die Wichtigsten Informationen rund um die GEMA Gebühren in Deutschland kennen. Ob DJ, Live-Band oder einfach nur die Spotify-Playliste in der Ecke: Ich erkläre Dir im Folgenden ob und welche Kosten eventuell für Deine Hochzeit anfallen und worauf Du achten solltest. So feierst Du sorgenfrei und erlebst in den Verträgen mit dem DJ oder der Hochzeitslocation keine bösen Überraschungen.

Kostenfalle: GEMA Gebühren auf Hochzeiten

In der Vergangenheit hatte die GEMA bei vielen Hochzeitspaaren und Feiernden einen eher schlechten Ruf. Grund dafür war vor allem die Tatsache, dass anfallende Gebühren für Gastronomen auf die Kunden und die Ausrichtung einer privaten Veranstaltung übertragen wurden. In den Verträgen zwischen Gastronomen bzw. Hochzeitslocations, Restaurants oder Eventcentern und den Brautpaaren oder Geburtstagfeiernden tauchten auf einmal die GEMA-Kosten als pauschale zusätzliche Gebühr auf. Und alle, die eine Hochzeit, Konfirmation oder Geburtstagsfeier dort ausrichteten, waren plötzlich mit unberechtigten zusätzlichen Kosten belastet.

Hintergrund ist, dass viele Gastronomen bereits für den regulären Betrieb ihrer Räumlichkeiten monatliche GEMA-Abgaben leisteten, etwa für Hintergrundmusik im Restaurant. Sie nutzten diese Gelegenheit vorsätzlich oder unwissend aus, um ihre eigenen Kosten in die Verträge zur Saalmiete mit einzubinden und in der Folge auf den Kunden abzuwälzen, obwohl die Musik auf diesen rein privaten Feiern nicht zwingend eine zusätzliche Lizenz erfordert hätte. Das führte dazu, dass viele Verträge zwischen Location und z.B. Hochzeitspaaren versteckte Kosten enthielten.

Feiert ihr rein privat, dann prüft Eure Verträge unbedingt hinsichtlich dieser Art versteckter zusätzlicher Kosten. Das Übertragen dieser GEMA-Gebühren für den Gastronom oder Euren DJ auf Euch als privat Feiernde ist prinzipiell unfair und ungerechtfertigt.

Keine GEMA Gebühren auf rein privaten Feiern!

Die gute Nachricht kommt vorweg: Ihr müsst auf eurer privaten Feier (egal ob Hochzeit, Geburtstag oder Konfirmation) keine GEMA-Gebühren bezahlen. Sofern sie wirklich rein privater Natur bleibt. Wenn ihr also eine Hochzeit in einer Hochzeitslocation oder einem öffentlichen Restaurant veranstaltet, das ihr exklusiv für diesen Tag angemietet habt und zu der ausschließlich persönlich eingeladene Gäste kommen, fällt keine GEMA-Abgabe an.

Privat vs. öffentlich ist das Einzige was zählt!

Wenn es um GEMA-Gebühren geht, ist die zentrale Frage: Ist eure Feier privat oder öffentlich? So muss jeder anwesende Gast eine nachweislich persönliche Beziehung zum Brautpaar oder dem Gastgeber haben und es darf kein öffentlicher Zugang zur Feier bestehen. In diesem Fall wird keine GEMA-Gebühr fällig, unabhängig davon, ob die Feier 40 oder 200 Gäste hat, in einem eigentlich öffentlichen Restaurant, einer speziellen Hochzeitslocation oder sogar im eigenen Garten stattfindet. Auch die sommerliche Draußen-Hochzeit auf dem Feld Eures guten Freundes und Nachbarn ist kein öffentlicher Raum und damit natürlich nicht automatisch eine öffentliche Party.

Entscheidend dabei ist nur, dass die Feier wirklich rein privat bleibt. In einem exklusiv für Euch angemieteten Räumlichkeiten und mit ausschliesslich für Euch geladenen Gästen wie Familie, Freunde und natürlich Arbeitskollegen. Solche Veranstaltungen zählen nicht als öffentliche und damit gebührenpflichtige Aufführung von urheberrechtlich geschützter Musik.

Anders sieht es aus, wenn Eure Party entweder direkt oder auf Umwegen zu einer öffentlichen Feier wird. Zum Beispiel durch Eintritt für Fremde, Werbung für jedermann über Social-Media oder mit einer pauschaler Einladung für alle Hausnachbarn, die halbe Straße und den gesamten Bekanntenkreis, wird dazu führen, dass die Feier als öffentliche Aufführung von urheberrechtlich geschützter Musik eingestuft wird. In diesen Fällen muss die Feier ordnungsgemäß bei der GEMA angemeldet werden.

Vorsicht, Sonderfälle bei privaten Feiern!

Ein interessanter Sonderfall bei Hochzeiten sind u.A. fremdländische Hochzeit anderer Kulturen auf die mitunter hunderte Gäste erscheinen. Und bei denen viele Anwesende keine regelmäßige oder alltägliche persönliche Beziehung zum Hochzeitspaar haben. Es kann sogar vorkommen, dass in diesen Fällen Familienmitglieder oder Bekannte das Brautpaar am Abend der Hochzeit zum ersten Mal in ihrem Leben persönlich treffen. In solchen Fällen kann eine Anmeldung bei der GEMA und Gebührenzahlung verpflichtend sein.

Auch ein klassischer Polterabend im Rahmen Eurer privaten Hochzeit, bei dem Ihr aber prinzipiell die ganze Nachbarschaft eingeladen und die Party für alle Bekannten geöffnet habt, kann als öffentlich und damit als anmelde- und gebührenpflichtig eingestuft werden.

Anhand dieser Beispiele lässt sich klar unterscheiden, wann private Feiern geschützt sind und wann GEMA-Gebühren relevant werden.

Solltet ihr Verträge schließen, dann prüft diese Umstände mit Euren Gastronomen und der Location und mit Eurem DJ oder z.B. der Live-Musik zum Sektempfang und der Freien Trauung im Vorfeld.

Wer diese erste Grund-Regel kennt, kann die Musik auf der eigenen privaten Feier genießen, ohne sich um zusätzliche oder versteckte Kosten zu sorgen.

Und was macht der DJ mit der GEMA?

Die entscheidende Frage ist in diesem Zusammenhang: Wo legt der DJ in der Regel Musik auf? Spielt er ausschließlich für den persönlichen Bekanntenkreis bzw. ausschliesslich auf privaten Feiern, besteht im Prinzip keine zwingende Notwendigkeit ein GEMA-Mitglied zu sein und regelmäßig Gebühren zu zahlen. Wird der DJ auch zu anderen Gelegenheiten wie z.B. Messepartys oder Stadtfeste gebucht, so sind wir hier im Bereich der Öffentlichkeit inkl. der anfallenden Gebühren für DJ und den Veranstalter.

In diesem Zusammenhang ist es ebenfalls wichtig zu wissen, dass sowieso grundsätzlich immer nur der offizielle Veranstalter einer Party dafür verantwortlich ist, die Vorführung von Musik korrekt bei der GEMA anzumelden – niemals nur der DJ selbst. Es sei denn, der DJ selbst hat die Party ins Leben gerufen und tritt offiziell als Veranstalter auf.

Anders verhält es sich bei öffentlichen Veranstaltungen: Hier ist der ausrichtende Betrieb, die Firma oder auch eine Privatperson verantwortlich, wenn die Feier so gestaltet ist, dass sie nach außen öffentlich zugänglich wird.

Bei mir persönlich braucht man sich in beiden möglichen Fällen keine Sorgen machen. Ich bin bereits seit vielen Jahren offizielles Mitglied der GEMA, habe meinen kompletten Altbestand an Musik rechtzeitig registrieren lassen und zahle regelmäßig eine jährliche Gebühr für alle neuen Songs, die es in die Kollektion schaffen um sowohl private als auch öffentliche Veranstaltungen sorgenfrei mit Musik zu gestalten.

Solltet Ihr hier versehentlich falsch gelandet sein oder sich nun im Nachhinein herausstellen, dass Eure Feier doch eher öffentlich ist, dann findet Ihr auf einer weiteren Seite alle wichtigen Informationen zu den GEMA Gebühren auf öffentlichen Events.