[zuletzt aktualisiert im Mai 2024]

Ach ja, die liebe GEMA! Ich werde sehr oft gefragt, ob eigentlich auch auf Hochzeiten oder anderen privaten Festen GEMA-Gebühren gezahlt werden müssen. Um zwar etwas genauer, aber am Ende nicht zu kompliziert in das Thema einzusteigen, müssen wir ein kleines Stückchen in die Details und benötigten Definitionen gehen:

Das Wichtigste aber vorweg: Ich kann alle Hochzeitspaare oder Geburtstagskinder beruhigen: Auf Euren Partys werden (mit wenigen Ausnahmen) keine Gebühren fällig! Aber diese Aussage gilt  – wie so oft im Leben – nicht immer und auch nicht ultimativ für alle vermeidlich „privaten Feste & Partys“. Aber lasst uns bezüglich Hochzeiten und vergleichbarer Partys einige Dinge erstmal genauer klären und in dem Zusammenhang ein paar Beispiele besprechen:

Was ist die GEMA?

Die Abkürzung „GEMA“ steht für „Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte“. Sie sorgt dafür, dass das geistige Eigentum von Musikschaffenden geschützt, ihre Interessen vertreten und sie für die Nutzung ihrer Werke angemessen entlohnt werden (Quelle: gema.de/faq).

Wann muss eine Gebühr für Musik an die GEMA gezahlt werden?

Grundsätzlich wird zunächst überall dort eine GEMA Gebühr fällig, wo u.A. Musik öffentlich bzw. einer nicht näher definierten Menge an Personen vorgeführt wird. Das kann in der kleinen Kneipe an der Ecke sein, genau so wie auf einer Messe-Standparty im Rahmen der CeBit oder während des großen Public-Viewings eines Fussballspiels zusammen mit hunderten anderen Gästen auf dem örtlichen Rathausplatz. Rein private Feiern, abseits der „Öffentlichkeit“, sind davon ausgenommen. Aber dazu kommen wir gleich noch genauer.

Woraus ergibt sich die Höhe der GEMA-Gebühren?

Die Höhe der anfallenden Gebühren für die Vorführung von Musik ist z.B. abhängig von der erwarteten Gästezahl, von der Größe der Räumlichkeiten und auch z.B. von der Höhe der eventuellen Eintrittsgelder für die besagte Veranstaltung. An dieser Stelle muss ich gestehen, dass ich im Jahr 2023 nicht garantieren kann, dass dieses immer noch nach den von mir genannten Kriterien erfolgt. Zumindest war es in der Vergangenheit genau so geregelt. Schauen Sie für die aktuellsten Berechnungstabellen oder Faktoren, die Ihre GEMA-Gebühren bestimmen, auf gema.de oder weitere vertrauenswürdige Quellen und Auflistungen der Kosten.

Aber muss ich jetzt auf meiner Hochzeit oder meinem Geburtstag auch GEMA zahlen?

„Nein, keine Sorge! In der Regel nicht! …aber mit Ausnahmen!“ So, würde vermutlich die korrekte Antwort an alle Hochzeitspaare oder Geburtstagskinder ohne viel Fachchinesisch, Kauderwelsch oder verwirrendem Bürokratendeutsch lauten. Sofern die Feier nicht „öffentlich“ ist, wird auch keine GEMA-Gebühr fällig! Wann aber ist eine Feier öffentlich und wann ist sie nur rein privat? Darüber müssen Sie sich im Vorfeld Klarheit verschaffen. Im nächsten Absatz habe ich in diesem Zusammenhang eine kleine Anekdote aus meinem eigenen Berufsleben für Sie:

Achten Sie unbedingt darauf, dass Gastronomen keine GEMA-Gebühren auf Sie als Hochzeitspaar (oder Geburtstagskind) abwälzen! Ich habe in Kennenlerngesprächen schon mehrfach gehört, dass Hochzeitspaare im Mietvertrag der Hochzeitslocation GEMA-Gebühren zahlen mussten. Offensichtlich nutzen manche Gastronomen die privaten Feste in Ihrer Location gepaart mit der Unwissenheit Ihrer Hochzeitspärchen dazu aus, um sich hintenrum die GEMA-Kosten Ihres alltäglichen (und öffentlichen) Restaurantbetriebs finanzieren zu lassen. Lesen Sie im Rahmen Ihrer Feier alle Punkte im Vertrag genau durch und lehnen Sie jegliche GEMA-Kosten in der Location bei rein privaten (Familien) Festen unbedingt ab!

Öffentlich oder rein privat? Das ist der entscheidende Faktor!

Ob GEMA gezahlt werden muss, richtet sich am Ende einzig und alleine danach, ob Ihre Feier wirklich rein privater Natur ist – oder ob in Ihrem Fall eine „Öffentlichkeit“ der Party nachgewiesen werden kann. Bei einem mehr oder weniger weitläufigem oder anonymen Straßenfest, bei einem Schul-Abschlussball oder einer Universitäts-Party ist die Beurteilung eigentlich ganz einfach: Hier treffen sich i.d.R. Personen, die mit großer Wahrscheinlichkeit nicht alle unmittelbar in einer persönlichen Beziehung zueinander oder zum Gastgeber stehen. Sie leben vielleicht in der gleichen Stadt, gingen zur gleichen Schule und sind im gleichen Jahrgang oder studieren an der gleichen Universität – mehr aber nicht. Was habe ich zum Beispiel mit der Frau meines Klassenlehrers zutun? Hoffentlich gar nichts :-) Hinzu kommen noch weitere Gäste, die über verschiedenste Kanäle von dieser Party erfahren haben und eventuell einfach als „Laufkundschaft“ oder als Partner bzw. Begleitung der eigentlichen Gäste (zum Beispiel auf einem Straßen- oder Stadtfest) auch daran teilnehmen werden. Folglich besteht mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit keine nachweisliche persönliche Beziehung zwischen dem Veranstalter und allen anwesenden Gästen und/und allen Gästen untereinander. Diese Feier ist demnach ohne Zweifel als öffentlich zu bewerten. Und damit GEMA gebührenpflichtig!

Ganz anders sieht es vermutlich auf Ihrer privaten Hochzeitsfeier oder Geburtstagsfeier aus. Hier treffen sich ausschließlich die liebsten Menschen aus Ihrem aktuellen Leben in einem mehr oder weniger kleinen aber definierbaren Personenkreis. Die Gäste kennen Sie seit vielen Jahren, oder sind Ihnen in der jüngsten Vergangenheit aus den unterschiedlichsten Gründen persönlich ans Herz gewachsen. Sie pflegen darüber hinaus eine familiäre Verbindung, eine direkte Verwandtschaft, eine Freundschaft oder eine andere nachweisliche persönliche Beziehung zu Ihnen. Zum Beispiel als geschätzte Hausnachbarn, als Arbeitskollegen usw. Aber noch viel wichtiger: Die Gäste Ihrer Feier befinden sich ausschließlich nur auf der Party, da jeder einzelne Gast handverlesen von Ihnen als Gastgeber bzw. Veranstalter persönlich eingeladen wurden. Es besteht hier kein allgemeiner Zutritt für Laufkundschaft (z.B. über Eintrittsgelder einer Abendkasse etc.) und auch jeglicher beliebiger Anhang und Mitbringsel von Partnern und „Bekannten“ ist nicht grundsätzlich erlaubt. Ihre Feier ist demnach rein privat, und damit von einer „Öffentlichkeit“ nach gesetzlicher Definition ausgeschlossen. Hier dürfen Sie, alle Gäste und auch der gebuchte DJ jegliche Musik und Videos und andere geschützte Werke dem geladenen Personenkreis (und den anwesenden Gastronomen bzw. Servicekräften etc.) uneingeschränkt vorführen. Es werden in diesem Fall keine GEMA Gebühren fällig!

Laut Urheberrechtsgesetz gilt:

(3) Die Wiedergabe (von Musik und geschützten Werken) ist öffentlich, wenn sie für eine Mehrzahl von Mitgliedern der Öffentlichkeit bestimmt ist. Zur Öffentlichkeit gehört jeder, der nicht mit demjenigen, der das Werk verwertet, oder mit den anderen Personen, denen das Werk in unkörperlicher Form wahrnehmbar oder zugänglich gemacht wird, durch persönliche Beziehungen verbunden ist.

Es gibt aber viele kniffelige Fälle!

Besonders schwierig wird es bei Feiern, die auf den ersten Blick zwar vermeidlich privater Natur sind, jedoch einer Menge an Gästen zugänglich sind, die nicht wirklich überblickt oder in einen unmittelbaren Bezug zueinander gesetzt werden können. Beispiele hierfür sind z.B. fremdländische Hochzeiten mit bis zu mehreren hundert Personen, die aufgrund kultureller Traditionen ganz anders eingeladen und gefeiert werden als die – sagen wir – „typische deutsche Hochzeit“ mit einer durchschnittlichen Gästezahl von 60-90 Personen. Bei indischen, türkischen, kurdischen oder anderen arabischen Hochzeiten treffen sich häufig Familienmitglieder aber auch ehemalige Nachbarn und Freunde des Onkels oder der Tante des Patenkindes des Schwagers des Bräutigams zur großen Hochzeitsfeier und Vermählung des jungen Brautpaares zur respektvollen Wahrung der Jahrtausende alten Traditionen der jeweiligen Kultur. Viele Menschen, die hier aufeinandertreffen, lernen sich (und das Brautpaar) an eben diesem besonderen Abend zum aller ersten Mal kennen und besuchen damit rein rechtlich gesehen eine öffentliche Feier. Besonders fremdländische Hochzeiten haben eben nicht diese genannte ganz genaue „Einladung“ von ausgewählten Gästen sondern sind häufig offen für jegliche Verwandte inklusive Partner, Nachbarn und Freunde, die an diesem Abend das junge Glück des Brautpaaren feiern und ehren möchten! So sind also Partys mit 500 oder 600 Personen, die weder sich noch das Brautpaar ganz genau kennen nicht unüblich.

Auch (deutsche) Polterabende, an denen Ihre Gäste beliebige Partner, weitere Freunde und/oder Bekannte zum Fest mitbringen dürfen, ist eine Öffentlichkeit der Feier zu bejahen und Musikvprführungen sind damit gebührenpflichtig. Fragen Sie bitte unter gema.de genauer nach und lassen Sie sich abschließend beraten, ob für Ihr Fest im erweiterten Bekanntenkreis Gebühren fällig werden!

Im Zweifelsfall wird der Gesetzgeber an dieser Stelle den Einzelfall prüfen und bewerten müssen. Bei meiner Recherche und Vorbereitung dieses Beitrags rund um das Thema GEMA-Gebühren bin ich auf diverse Gerichtsurteile gestoßen, die eben diese Sonderfälle behandeln. Auch hier gilt: Informieren Sie sich über den offiziellen Weg. Alle meine Angaben sind am Ende selbstverständlich mein eigenes Verständnis der aktuellen Rechtslage – ohne Gewähr auf Richtigkeit oder Aktualität.

Mein Engagement auf öffentliche Feiern:

Eine kleine Randnotiz am Ende: Ich selber, bin seit vielen Jahren Mitglied und zahlender Kunde der GEMA. Mit der Registrierung meines Altbestandes (meiner Musikkollektion) und einem jährlichen Beitrag für neue Kopien und meine Käufe z.B. im iTunes store, kann mir und allen Personen bei denen ich Musik vorführe (auch auf öffentlichen Festen) gar nichts passieren – sofern Sie überhaupt öffentlich Feiern und diese Party ordnungsgemäß angemeldet haben.

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Ich freue mich drauf!

DJ Falko

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